Geschäftsbedingungen

1 Definitionen

"Unternehmen" bedeutet Millpledge Limited.

"Kunde" bedeutet jede Person, Personengruppe, Firma oder Gesellschaft (die in eigenem Recht oder durch einen Mitarbeiter oder Vertreter handelt), mit der das Unternehmen einen Vertrag über den Verkauf von Waren durch das Unternehmen abschließt.

"Vertrag" bezeichnet jeden Vertrag zwischen dem Unternehmen und einem Kunden.

"Waren" bedeutet jedes Produkt, das vom Unternehmen an den Kunden geliefert oder verkauft wird.

"Standort" bezeichnet den Ort, an den die Waren zu liefern sind.

2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang

2.1 Alle Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, ob mündlich oder schriftlich, unterliegen diesen Bedingungen, die als Bestandteil eines jeden Vertrages oder Geschäfts zwischen dem Unternehmen und allen oder einem seiner Kunden gelten.

2.2 Diese Bedingungen ersetzen alle früheren Absprachen und stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden dar. Sie dürfen vom Kunden nicht geändert oder ergänzt werden, es sei denn, sie werden vom Unternehmen ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

2.3 Diese Bedingungen bilden zusammen mit unserer Datenschutzerklärung eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen.

2.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und anderen Bedingungen (unabhängig davon, ob sie ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurden oder in einer Mitteilung des Kunden enthalten sind oder auf sie verwiesen wird), haben diese Bedingungen Vorrang und die Bedingungen des Kunden werden vollständig vom Vertrag ausgeschlossen.

3 Angebote und Auftragsannahme

3.1 Ein Angebot oder eine Preisänderung durch das Unternehmen stellt kein Angebot dar und das Unternehmen behält sich das Recht vor, ein Angebot jederzeit zurückzuziehen oder zu überarbeiten, bevor das Unternehmen den Auftrag des Kunden angenommen hat. Sofern nicht anders angegeben, gelten alle angegebenen Preise ab dem auf dem Angebot angegebenen Datum als zurückgezogen.

3.2 Vorbehaltlich des alleinigen Ermessens des Unternehmens wird keine Stornierung oder Änderung eines Auftrags durch den Kunden vom Unternehmen angenommen, es sei denn, sie wurde schriftlich von einem Direktor oder Abteilungsleiter des Unternehmens genehmigt. Im Falle einer Stornierung oder Änderung eines Auftrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, das Unternehmen in vollem Umfang von allen Verlusten (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten, Schäden, Gebühren und Ausgaben freizustellen, die dem Unternehmen infolge einer solchen Stornierung oder Änderung entstehen.

4 Spezifikation

4.1 Die Beschreibung und die Abbildungen der Waren, die dem Kunden ausgehändigt werden oder in den Katalogen, Broschüren, Preislisten und anderen Werbematerialien des Unternehmens enthalten sind, sollen nur eine allgemeine Vorstellung von den Waren vermitteln und sind nicht Bestandteil des Vertrages.

4.2 Die in den Broschüren, Katalogen oder Preislisten des Unternehmens angegebenen Preise sind für das Unternehmen nicht bindend und müssen vor Auftragserteilung mit dem Unternehmen bestätigt werden.

4.3 Das Unternehmen haftet nicht für Abweichungen von der Spezifikation oder Beschreibung der Waren, die die Verwendung und den Betrieb der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen, oder für den Ersatz von Materialien oder Bauteilen, die von gleichwertiger oder höherer Qualität sind als die ursprünglich spezifizierten, und das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltenden Sicherheits- oder anderen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

4.4 Die Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens sind nicht befugt, Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen in Bezug auf die Waren abzugeben, es sei denn, sie wurden vom Unternehmen schriftlich bestätigt, und mit dem Abschluss des Vertrags erkennt der Kunde an, dass er sich nicht auf solche Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen, die nicht auf diese Weise bestätigt wurden, verlässt und auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung dieser Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen verzichtet.

5 Preise

5.1 Alle Preise werden in Pfund Sterling berechnet und bezahlt oder können auf schriftlichen Wunsch des Kunden in Euro, US- oder kanadischen Dollar oder einer anderen Währung, die das Unternehmen nach eigenem Ermessen akzeptiert, bezahlt werden.

5.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder GST/HST oder andere relevante Steuern.

5. 3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, durch Mitteilung an den Kunden jederzeit vor der Lieferung (oder während der Lieferung, wenn der Vertrag in Stufen oder über einen Zeitraum hinweg erfüllt wird) den Preis der Waren zu erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten für das Unternehmen widerzuspiegeln, die auf einen Faktor zurückzuführen ist, der sich der Kontrolle des Unternehmens entzieht (wie z. B., ohne Einschränkung, Wechselkursschwankungen, Währungsregulierung, Änderung von Zöllen, erheblicher Anstieg von Arbeits-, Material- oder sonstigen Kosten), vom Kunden gewünschte Änderungen von Liefer- oder Leistungsterminen, -mengen oder -spezifikationen für die Waren oder Verzögerungen, die durch Anweisungen des Kunden oder das Versäumnis des Kunden, dem Unternehmen angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht werden. Der Preis der Waren darf nicht erhöht werden, um eine Gewinnsteigerung für das Unternehmen zu erzielen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag im Falle einer vorgeschlagenen Erhöhung des Warenpreises vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich zu kündigen (sofern er nicht bereits seine Zustimmung zu der Erhöhung erklärt hat), sofern eine solche Erhöhung nicht durch eine Handlung des Kunden verursacht wurde.

6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist gegenüber dem Unternehmen allein dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Bedingungen eines vom Kunden eingereichten Auftrags (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) sicherzustellen und dem Unternehmen alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Waren innerhalb einer ausreichenden Zeit zu geben, damit das Unternehmen den Vertrag gemäß seinen Bedingungen erfüllen kann.

6.2 Der Kunde stellt das Unternehmen in vollem Umfang von allen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Schäden und Ausgaben frei, die dem Unternehmen oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern zugesprochen werden oder entstehen, infolge eines Anspruchs eines Dritten, dass ein aus den Waren hergestelltes Produkt mangelhaft ist (außer in dem Umfang, in dem ein solcher Anspruch aus der Lieferung von Waren durch das Unternehmen resultiert, die aus Gründen, für die das Unternehmen haftet, nicht ihrer Spezifikation entsprechen) oder infolge einer fahrlässigen Handlung oder Unterlassung oder einer vorsätzlichen Handlung oder Anweisung des Kunden oder seiner Angestellten oder Beauftragten, während sie an der Site arbeiten oder zu oder von der Site reisen.

6.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass alle den Waren beiliegenden Produktverpackungen, Etiketten oder Beipackzettel sorgfältig gelesen werden und dass alle so gegebenen Ratschläge oder Anweisungen sorgfältig befolgt werden.

7 Zahlung

7.1 Das Unternehmen wird schriftlich bestätigen, dass für den Kunden ein Konto eröffnet wurde.

7.2 Die Zahlung einer Rechnung hat durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder wie anderweitig angegeben in voller Höhe zu erfolgen.

7.3 Alle Beträge, die der Kunde dem Unternehmen aufgrund des Vertrages schuldet, sind in voller Höhe und ohne jegliche Entschädigung zu zahlen. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Geschäft beruht.

7.4 Der Zeitpunkt der Zahlung ist bei allen Verträgen entscheidend.

7.5 Die Zahlung muss bei Fälligkeit erfolgen, ungeachtet dessen, dass das Eigentum an den Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist.

7.6 Wenn ein Konto oder ein Teil davon überfällig ist, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf den in diesem Konto angegebenen Rabatt, und das Unternehmen ist berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 Prozent pro Kalendermonat über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Lloyds Bank plc (UK) auf den fälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum tatsächlichen Datum, an dem die vollständige Zahlung, einschließlich Zinsen, beim Unternehmen eingeht, zu berechnen, und diese Zinsen werden sowohl nach als auch vor einem Urteil berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt dem Unternehmen vorbehalten.

7.7 Wenn der Kunde die Zahlung nicht fristgerecht leistet, kann das Unternehmen zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen, entweder alle weiteren Warenlieferungen gemäß dem Vertrag aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist, oder nach alleinigem Ermessen des Unternehmens den Vertrag so behandeln, als ob er fristlos gekündigt worden wäre oder als ob der Kunde vom Vertrag zurückgetreten wäre.

7.8 Lehnt der Kunde den Vertrag aus irgendeinem Grund ab oder wird davon ausgegangen, dass er den Vertrag gemäß Klausel 7.7 abgelehnt hat, ist das Unternehmen zusätzlich zu allen anderen ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln berechtigt, Schadenersatz für alle Verluste zu verlangen, die ihm durch die Ablehnung des Kunden entstanden sind.

7.9 Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen die vollständige oder teilweise Zahlung des Preises vor der Lieferung verlangen oder die Bereitstellung einer Sicherheit für die Zahlung durch den Kunden in einer für das Unternehmen akzeptablen Form verlangen.

8 Eigentumsvorbehalt

Diese Bestimmung gilt für alle Waren, die dem Kunden von oder im Namen des Unternehmens geliefert werden:

(a) Das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren geht erst dann vom Unternehmen auf den Kunden über, wenn alle vom Kunden (oder einer seiner verbundenen Tochter- oder Holdinggesellschaften) an das Unternehmen (oder eine seiner verbundenen Tochter- oder Holdinggesellschaften) im Rahmen des Vertrags oder anderweitig geschuldeten Beträge, einschließlich aller Zinsen und Gebühren, vollständig bezahlt wurden. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, hat der Kunde die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Unternehmens aufzubewahren und die Waren getrennt von denen des Kunden und von Dritten und frei von jeglichem Pfandrecht, jeglicher Belastung zu halten und ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern und als Eigentum des Unternehmens zu kennzeichnen und dem Unternehmen jederzeit während der Geschäftszeiten (ohne Erfordernis einer weiteren schriftlichen Zustimmung) Zugang zu dem Ort zu gewähren, an dem die Waren gelagert werden, um zu überprüfen, ob dies geschehen ist.

(b) Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, ist das Unternehmen jederzeit berechtigt, vom Kunden auf eigene Kosten die sofortige Übergabe der Waren an das Unternehmen oder seine Mitarbeiter oder Beauftragten zu verlangen oder nach alleinigem Ermessen des Unternehmens unverzüglich die Räumlichkeiten oder das Eigentum des Kunden oder eines Dritten zu betreten, in denen die Waren gelagert sind, und die Waren zurückzunehmen.

(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit zu belasten, die zu jeder Zeit Eigentum des Unternehmens bleiben, aber wenn der Kunde dies tut, werden alle vom Kunden dem Unternehmen geschuldeten Beträge unbeschadet anderer dem Unternehmen zur Verfügung stehender Rechtsmittel sofort fällig und zahlbar.

(d) Wenn:

(i) Der Kunde einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder in Liquidation geht (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung); oder

(ii) ein Grundpfandgläubiger das Eigentum oder die Vermögenswerte des Kunden in Besitz nimmt oder ein Zwangsverwalter bestellt wird; oder

(iii) Der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht sie einzustellen; oder

(iv) Das Unternehmen vernünftigerweise befürchtet, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Kunden eintreten wird und den Kunden entsprechend benachrichtigt. Dann ist das Unternehmen unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen, berechtigt, von jedem Vertrag zurückzutreten oder weitere Lieferungen im Rahmen eines Vertrages auszusetzen, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Kunden besteht, und wenn die Waren geliefert, aber nicht vollständig bezahlt wurden, verbleibt das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren beim Unternehmen, und, sofern die Waren als die des Unternehmens identifizierbar sind, darf kein Zwangsverwalter oder Liquidator des Kunden die Waren verkaufen. Unter diesen Umständen ist das Unternehmen berechtigt, jedes Gelände oder Grundstück zu betreten, auf dem sich die Waren befinden, und die Waren wieder in Besitz zu nehmen.

(e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens in irgendeiner Weise mit dem Grundstück oder den Räumlichkeiten zu verbinden oder die Waren an einen Dritten zu verkaufen.

(f) Das Unternehmen behält sich das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum und den Titel an den Waren vor, bis der Kunde alle vom Unternehmen an den Kunden gelieferten Waren bezahlt und alle anderen dem Unternehmen geschuldeten Gelder zurückgezahlt hat, unabhängig davon, wie diese Schulden entstanden sind.

8.2 Der Kunde darf die unter dem vorstehenden Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im Rahmen seines regelmäßigen Geschäftsbetriebes weiterveräußern. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, unabhängig davon, ob die Ware verarbeitet wurde oder nicht, an das Unternehmen ab. Unbeschadet des Rechts des Unternehmens, direkte Zahlung zu verlangen, ist der Kunde berechtigt, die Zahlung auf die abgetretenen Forderungen zu erhalten. Das Unternehmen verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nicht zu beanspruchen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Ereignis gemäß Ziffer 8.1 (d) (i) bis (iv) vorliegt.

8.3 Soweit die vorstehenden Sicherheiten einschließlich der Vorbehaltsware die gesicherte Forderung um mehr als 10 % übersteigen, ist das Unternehmen verpflichtet, diese auf Verlangen des Kunden freizugeben.

9 Risiko

9.1 Ungeachtet dessen, dass das Eigentum und der Besitz an den Waren nicht gemäß Klausel 8 dieser Vereinbarung übergegangen ist, geht die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung oder des Untergangs der Waren bei Lieferung auf den Kunden über.

10 Lieferung

10.1 Sofern nicht anders angegeben, sind die vom Unternehmen angegebenen Liefer- und Leistungstermine oder -fristen nur Schätzungen und stellen keine wesentlichen Vertragsbedingungen dar.

10.2 Vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen der Mindestbestellmenge (wie vom Unternehmen von Zeit zu Zeit bekannt gegeben) werden alle Aufträge frei Haus geliefert, mit Ausnahme von Arzneimitteln.

10.3 Die Lieferung der Waren erfolgt:-

(a) Für den Fall, dass das Unternehmen die Lieferung der Waren übernimmt, wenn die Waren von den Transportmitteln des Unternehmens an der vom Kunden angegebenen Station oder Adresse abgeladen werden.

(b) Für den Fall, dass der Kunde sich verpflichtet, die Waren abzuholen, wenn die Waren auf den Wagen, LKW oder sonstigen Transport des Kunden auf dem Gelände des Unternehmens verladen werden.

10.4 Jede Quittung, die das Unternehmen vom Kunden oder seinem Mitarbeiter oder Vertreter erhält, der die Waren (oder den auf der Quittung angegebenen Teil davon) annimmt oder entgegennimmt, ist ein schlüssiger Beweis für die ordnungsgemäße Lieferung.

10.5 Das Unternehmen kann sich dafür entscheiden, die Waren in Teillieferungen zu liefern, und kein Versäumnis des Unternehmens in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigt den Kunden dazu, die Leistung des Unternehmens als nicht oder nicht vertragsgemäß im Sinne von § 323 BGB zu behandeln.

10.6 Nimmt der Kunde die Waren (oder Teile davon) nicht ab oder gibt er keine angemessenen Anweisungen, damit die Waren zum Fälligkeitsdatum geliefert werden können, kann das Unternehmen eine schriftliche Mitteilung an den Kunden herausgeben, in der festgelegt wird, dass das Risiko an den Waren als an dem Tag auf den Kunden übergegangen gilt, an dem die Lieferung fällig war. Danach lagert das Unternehmen die Waren auf Kosten des Kunden ein, aber unabhängig davon, ob der Kunde vom Unternehmen schriftlich benachrichtigt wurde oder nicht, muss der Kunde das Unternehmen in Bezug auf alle Verluste, Kosten, Ansprüche, Schäden und Ausgaben entschädigen, die dem Unternehmen als Folge des Versäumnisses des Kunden entstehen.

11 Vertragswidrige Ware und Gewährleistung

11.1 Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch des Kunden ist, dass er die in § 377 HGB geregelten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten vollständig erfüllt. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Lieferung untersucht hat (wobei die Zeit eine wesentliche Rolle spielt) und sich davon überzeugt hat, dass sie dem Vertrag entsprechen. Ein Anspruch, dass die Waren nicht vertragsgemäß sind, wird vom Unternehmen nicht anerkannt, es sei denn, es wird innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Waren schriftlich benachrichtigt, wobei die angebliche, offensichtliche Nichterfüllung spezifiziert und angegeben wird, was vom Unternehmen zur Behebung der angeblichen Nichterfüllung verlangt wird. Für Arzneimittel siehe Abschnitt 11.6. Für Anifusion®-Produkte siehe Abschnitte 11.7 und 11.8.

11.2 Alle Waren, die als beschädigt oder mangelhaft angesehen werden (zusammen mit ihren Verpackungsmaterialien), müssen vom Kunden in unverändertem Zustand, wie sie geliefert wurden, für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen nach Mitteilung des Anspruchs an das Unternehmen aufbewahrt werden; innerhalb dieses Zeitraums haben das Unternehmen oder seine Vertreter das Recht, die Reklamation zu untersuchen und die Waren zu prüfen. Jeder Verstoß gegen diese Bedingung entbindet das Unternehmen von jeglicher Haftung für Waren, von denen behauptet wird, dass sie nicht vertragsgemäß sind.

11.3 Wenn das Unternehmen mit dem Kunden übereinstimmt, dass die Waren beschädigt oder mangelhaft sind, dann wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Waren ersetzen oder dem Kunden eine entsprechende Gutschrift erteilen.

11.4 Wenn das Unternehmen mit dem Kunden nicht übereinstimmt, dass die Waren beschädigt oder mangelhaft sind, oder wenn Uneinigkeit darüber besteht, wie ein solcher Mangel zu beheben ist, vereinbaren die Parteien, in Gespräche nach Treu und Glauben einzutreten, um den Streit beizulegen.

11.5 Das Unternehmen haftet dem Kunden gegenüber nicht für beschädigte oder mangelhafte Waren (und der Kunde ist verpflichtet, den vollen Vertragspreis zu zahlen), wenn:-

(a) Ein vom Kunden geltend gemachter Anspruch steht nicht im Einklang mit diesen Bedingungen

(b) Schäden nach der Lieferung der Waren an den Kunden oder seine Vertreter aufgetreten sind (c) Mängel durch Lagerung, Missbrauch oder unsachgemäßen Betrieb verursacht werden, der nicht in Übereinstimmung mit den mündlich oder schriftlich mit den Waren gelieferten Anweisungen erfolgt ist, oder wenn Anpassungen, Änderungen oder andere Arbeiten an den Waren von einer anderen Person als dem Unternehmen oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern durchgeführt wurden.

(d) Das Unternehmen hat eine ordnungsgemäß vom Kunden oder einem seiner Mitarbeiter oder Vertreter unterzeichnete Quittung erhalten, die bestätigt, dass die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand geliefert wurden.

11.6.

(a) Arzneimittel müssen in Übereinstimmung mit den auf dem Etikett angegebenen Lagerungsanforderungen gelagert und aufbewahrt werden. Ungeöffnet und für den Wiederverkauf geeignet. Tägliche Temperaturaufzeichnungen müssen geführt und im Falle einer Rücksendegenehmigung (RMA) an Millpledge zur Gutschrift vorgelegt werden. Eine Gutschrift kann nicht gewährt werden, wenn der Rücksendung des Produkts an Millpledge kein Lagertemperaturprotokoll und keine RMA-Nummer (von Millpledge bereitgestellt) beiliegen. Millpledge wird auf seine Kosten eine Rückholung für seine Fehler in der Auftragsabwicklung organisieren. Für Arzneimittel, die an Millpledge zurückgeschickt werden, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr erhoben, um die Kosten für den temperaturgeregelten Transport zu decken, sowie eine Verwaltungs- und/oder Entsorgungsgebühr in Höhe von £19 für die Rückführung ins Lager. Millpledge kann im Auftrag des Kunden einen temperaturgeregelten Transport organisieren. Eine Arzneimittelrückgabe zur Gutschrift oder ein Geschäft kann nur unter diesen Bedingungen ausgestellt werden oder stattfinden und entspricht den MHRA- und VMD-Richtlinien.

11.7 Handelt es sich bei den gelieferten Waren um Anifusion® -Produkte, so gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 11.7 ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Bedingungen. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie dafür, dass:

(a) das/die Anifusion®-Produkt(e) und/oder das Online-Portal für die Anforderungen des Kunden geeignet ist/sind; oder

(b) das/die Anifusion®-Produkt(e) und/oder das Online-Portal frei von Schwachstellen, Viren und anderen ähnlichen Dingen oder Vorrichtungen oder Problemen sind, die mit der Nutzung solcher Geräte und Einrichtungen verbunden sind und den Betrieb der Computersoftware, der Hardware oder des Netzwerks des Kunden beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen können.

11.8 Handelt es sich bei den gelieferten Waren um Anifusion® -Produkte, so gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 11.8 ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Bedingungen mit Ausnahme von Ziffer 11.7. Der Kunde ist allein verantwortlich für Probleme, Zustände, Beeinträchtigungen, Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Verluste oder Schäden an seiner Computersoftware, Hardware oder seinem Netzwerk, die sich aus der Nutzung des/der Anifusion®-Produkts/Produkte und/oder des Online-Portals ergeben, und vorbehaltlich des Abschnitts 14.5 schließt das Unternehmen jegliche Haftung aus:

(a) Problemen, Zuständen, Beeinträchtigungen, Verzögerungen oder Lieferausfällen der Computersoftware, Hardware oder des Netzwerks des Kunden;

(b) Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen; und

(c) allen anderen Verlusten oder Schäden, die sich aus der Nutzung des/der Anifusion®-Produkts/Produkte und/oder des Online-Portals durch den Kunden ergeben oder damit verbunden sind.

12 Wiederauffüllungsgebühr

Wenn Waren:

  • nicht mehr benötigt werden, weil die Waren irrtümlich bestellt wurden
  • nicht mehr benötigt werden und das Produkt und eine von Millpledge ausgestellte RMA erhalten hat (innerhalb von 7 Tagen)

Es gelten die folgenden Wiederauffüllungsgebühren

Produkttyp

Beförderungskosten

DE

Wiederauffüllungsgebühr

(Gesamtkosten bei Rücksendung der Waren durch den Kunden)

Gesamtkosten für Millpledge zur Abholung der Waren

Einwegprodukt

12 €

10 €

22 €

Arzneimittel

(falls eine Genehmigung vorliegt)

24 €

(Temperaturgeregelt)

10 €

34 €

Ausrüstung

30 €

70 €

100 €

Die Kosten für die vom Kunden zu zahlende Wiederauffüllungs- und/oder Transportgebühr werden vom Wert der Gutschrift, die dem Kunden ausgestellt wird, abgezogen.

13. Rückgabebedingungen

Der Kunde muss das Unternehmen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt benachrichtigen (die Zeit ist von entscheidender Bedeutung). Ein Anspruch, dass die Waren nicht benötigt werden, wird vom Unternehmen nicht angenommen, es sei denn, er wird schriftlich unter Angabe des Grundes für die Rückgabe mitgeteilt.

Rückgaben werden in der Regel aus den folgenden Gründen angenommen;

(i) Waren sind fehlerhaft

(ii) Die falschen Waren wurden geliefert

(iii) Die Waren übersteigen den Bedarf, da wir zu viel geliefert haben

(iv) Die Waren sind überflüssig, weil der Kunde falsch bestellt hat.

(v) Waren oder Verpackungen werden durch den vom Unternehmen beauftragten Beförderer beschädigt, wenn sie beim Kunden ankommen , unterstützt durch unterschriebene Quittungen, auf denen "Schaden" deutlich vermerkt ist.

Wenn das Unternehmen das Produkt für eine Rückgabe für geeignet hält, wird dem Kunden eine RMA-Nummer und ein Begleitdokument für die Rückgabe per E-Mail zugestellt. Die entsprechende RA-Nummer und das entsprechende Dokument müssen der zurückgegebenen Waren beiliegen.

Für den Fall, dass 13.(iv) zutrifft, erklärt sich der Kunde mit den oben genannten 12 einverstanden. Wiederauffüllungsgebühr & Lieferkosten, die von der Gutschrift gegen die ursprüngliche Rechnung abgezogen werden.

Zurückgegebene Waren müssen mit dem Original-Barcode-Etikett versehen sein, auf dem der Wert der Prämienpunkte angegeben ist. Für zurückgegebene Waren, die nicht mit dem originalen Prämien-Barcode versehen sind, wird keine volle Gutschrift gewährt. Alle beanspruchten Prämien für die zurückgegebenen Waren werden vom MP-Prämienkonto des Kunden entfernt.

Das Versandunternehmen, das die Ware zurückgibt, wird zwischen dem Unternehmen und dem Kunden bestimmt und vereinbart. Die oben aufgeführten Versandkosten (12) gelten, wenn der Versender des Unternehmens für die Rückgabe der Waren verwendet wird.

14 Haftungsbeschränkung

14.1 Vorbehaltlich des Abschnitts 14.5 ist das Unternehmen nicht haftbar für:-

(a) In Bezug auf jeden Mangel an den Waren, der sich aus einer vom Kunden gelieferten Konstruktion oder Spezifikation ergibt

(b) Wenn einer der in Klausel 11.7(a) bis (b) genannten Umstände eintritt

(c) Sofern der Gesamtpreis für die Waren nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung bezahlt worden ist

(d) Teile, Materialien oder Ausrüstung, die nicht vom Unternehmen hergestellt wurden, für die der Kunde nur Anspruch auf eine Gewährleistung oder Garantie hat, wie sie der Hersteller der Waren dem Unternehmen gewährt.

(e) Für jegliche Folgeschäden, wie auch immer verursacht.

(f) Wenn keine direkte und persönliche Beziehung zwischen registriertem Tierarzt, Tierhalter oder Kunden besteht.

(g) Und wenn ein Produkt nicht unter der strengen Aufsicht eines registrierten Tierarztes verwendet wird.

(h) Wenn ein Produkt als Mehrfachpackung hergestellt, verpackt und verkauft wird und dann später auseinandergebrochen wird, um als Teil einer Mehrfachpackung weiterverkauft zu werden

14.2

14.3 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Bedingungen und mit Ausnahme der Fälle, in denen die Waren an eine Person verkauft werden, die als Verbraucher handelt, werden alle Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

14.4 Alle vom Unternehmen oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern an den Kunden oder seine Mitarbeiter oder Vertreter gegebenen Hinweise oder Empfehlungen bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren, die nicht schriftlich vom Unternehmen bestätigt werden, werden auf eigenes Risiko des Kunden befolgt, und dementsprechend haftet das Unternehmen nicht für solche Hinweise oder Empfehlungen, die nicht auf diese Weise bestätigt werden.

14.5 Nichts in diesen Bedingungen schränkt eine Haftung ein, die rechtlich nicht begrenzt werden kann:

(a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet das Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen; gleiches gilt im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit die Vertragsverletzung nicht vorsätzlich begangen wurde, ist die Schadensersatzhaftung des Unternehmens auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(b) Die Haftung des Unternehmens wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung des Unternehmens nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(c) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

15 Exportbedingungen

15.1 Wenn die Waren für den Export aus dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada oder Belgien geliefert werden, gelten die Bestimmungen dieser Klausel 13 ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen.

15.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften, die die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland regeln, sowie für die Zahlung der darauf erhobenen Zölle.

16 Höhere Gewalt

Das Unternehmen haftet nicht für eine Verzögerung oder ein sonstiges Versäumnis bei der Erfüllung eines Teils des Vertrages als Folge eines Faktors, der außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt, sei es durch höhere Gewalt oder anderweitig.

17 Mitteilungen

Alle schriftlichen Mitteilungen, die im Rahmen des Vertrages zu machen sind, müssen per Einschreiben mit Rückschein, per Fax oder elektronischer Post oder durch persönliche Übergabe durch die Partei, die sie macht, an die andere Partei an deren letzte bekannte Geschäftsadresse, die der anderen Partei mitgeteilt wurde, erfolgen und gelten entweder 48 Stunden nach Aufgabe (im Falle eines Briefes) oder sofort nach Erhalt (im Falle einer Übermittlung per Fax oder elektronischer Post oder persönlicher Übergabe) als zugestellt.

18 Entschädigung

Der Kunde stellt das Unternehmen in vollem Umfang von allen Kosten, Ansprüchen, Schäden und Aufwendungen frei, für die das Unternehmen haftbar gemacht werden kann, wenn die Verwendung der Waren durch den Kunden in irgendeiner Weise eine Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts eines Dritten darstellt.

19 Entschlossenheit

Wenn der Kunde mit einer seiner Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen in Verzug gerät oder diese verletzt, oder wenn eine Pfändung oder Vollstreckung gegen den Kunden, sein Eigentum oder sein Vermögen eingeleitet wird, oder wenn der Kunde einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder anbietet, oder wenn ein Antrag oder ein Konkurseröffnungsbeschluss gegen den Kunden eingereicht oder erlassen wird, oder wenn der Kunde eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, ein Beschluss oder ein Antrag auf Auflösung des Unternehmens des Kunden gefasst oder vorgelegt wird (außer zum Zwecke des Wiederaufbaus oder der Verschmelzung) oder ein Konkursverwalter für das Unternehmen, das Eigentum oder das Vermögen des Kunden oder einen Teil davon ernannt wird, hat das Unternehmen das Recht, unbeschadet anderer dem Unternehmen zur Verfügung stehender Rechtsbehelfe unverzüglich alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Aufträge zu bestimmen, und alle vom Kunden an das Unternehmen zu zahlenden Beträge werden ungeachtet aller vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen sofort fällig und zahlbar.

20 Allgemein

Die in diesen Bedingungen dargelegten Rechte und Rechtsmittel des Unternehmens gelten zusätzlich zu und unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel, die dem Unternehmen nach dem Gesetz zur Verfügung stehen können.

21 Nichtigkeit

Sollte ein Teil dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund für ungültig erklärt werden, so berührt dies die übrigen Klauseln dieser Bedingungen nicht.

22 Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf), und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, unterwerfen sich die Vertragsparteien hiermit der Zuständigkeit der deutschen Gerichte.

23 Wiederverkäufer/Vertriebspartner

23.1 Die Waren werden vom Unternehmen an den Kunden zum Weiterverkauf auf eigene Rechnung unter der Voraussetzung geliefert, dass alle Aufträge, die der Kunde erhält (unabhängig davon, ob die Bestellung vom Unternehmen an den Kunden weitergeleitet wird (eine "Transferauftrag") oder direkt von seinem Kunden eingeht), für die Waren des Unternehmens, wie im Auftrag ausdrücklich angegeben, vom Kunden erfüllt werden, indem er die Waren des Unternehmens wie gewünscht an den jeweiligen Kunden liefert, und der Kunde verpflichtet sich hiermit, dass er keine anderen Produkte anstelle der Waren des Unternehmens, wie im Auftrag des Kunden angegeben, ersetzt.

23.2 Der Kunde stellt das Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten frei (einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverluste und alle Zinsen, Strafen und Rechtskosten (berechnet auf der Basis einer vollständigen Entschädigung) sowie alle anderen angemessenen professionellen Kosten und Ausgaben), die dem Unternehmen aus oder in Verbindung mit dem Verkauf von Produkten durch den Kunden als Ersatz für die Waren des Unternehmens entstehen, wie sie in einem vom Kunden erhaltenen Auftrag identifiziert werden (unabhängig davon, ob der Auftrag direkt von seinen Kunden erhalten wird oder ob es sich um einen Transferauftrag handelt).

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